Unser Programm im Ortsverein Goslar 2026

Gäste sind herzlich willkommen!

Januar

Rund um die Kartoffel - Kochkurs 

Wann: Sa., 10. Januar 2026   10:00-14:00 Uhr  Wo: Bornhardtstr. 14  38640 Goslar  

Anmeldung:  bis 02.01.26  bei S. Mahnkopf Tel. 05346 / 2633 ab 18:.00 Uhr  Kosten: ca. 25€ / Material 15€Februar

 

Februar

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 

Wann: Mi., 11. Februar 2026   16:00 Uhr  Wo: Haus am See   Am Badeteich 2   38315 Schladen  

Anmeldung:  bis 03.02.26  bei L. Wesche Tel. 05324 / 2477

 

Jahreshauptversammlung mit Vortrag "Leben und Arbeiten in der Ukraine" 

Wann: Mo., 23. Februar 2026   14:30 Uhr  Wo: Lindenhof    Schützenallee 1   38640 Goslar  

Anmeldung:  bis 15.02.26  bei S. Schwacke Tel. 0151 /560 905 14 oder bei den Ortsvertreterinnen

 

März

Vorhang auf, wir gehen in`s Kino!

Bei Sekt und kleinen Snacks wollen wir uns einen schönen Film ansehen. Lasst Euch überraschen!

Wann: Mi., 18. März ab 17:30 Uhr    Wo: Cineplex Goslar, Carl-Zeiß-Str. 1     Kosten: 12€
Anmeldung: bis 13.03.2026  bei Heike Wedde  05322/80029 heikewedde@t-online.de

 

FrauenFrühstück mit Vortrag "Das Leben u. Wirken Wilhelm Buschs" 

Wann: Sa., 28. März 2026   10:00 Uhr  Wo: DGH   Swenslop 2a   38704 Upen  

Anmeldung:  bis 21.03.26  bei F. Schlesinger Tel. 0151 / 15219669  Kosten: 20€

 

April 

Vorsicht Feuer - Vom Akku- bis Zimmerbrand 

Wann: Do., 23. April 2026   15:00 Uhr  Wo: Feuerwache Hahndorf   Wiesenweg 18A   38644 Hahndorf  

Anmeldung:  bis 16.04.26  bei C. Hesse Tel. 0163 / 3955843

 

Mai 

Wandern um die Eckertalsperre mit Kaffee trinken

Wann: Sa., 09. Mai 2026   10:00 Uhr  Wo: Treffpunkt Parkplatz an der Burgberg-Seilbahn Bad Harzburg  

Anmeldung:  bis 02.05.26  bei K. Schilling Tel. 0171 / 1052196

 

Tagesfahrt an die Werra mit gemeinsamen Abendessen

Wann: Sa., 30. Mai 2026   08:00 Uhr  Wo: Treffpunkt Parkplatz Osterfeld Goslar  

Anmeldung:  bis 02.05.26  bei S. Schwacke Tel. 0151 /560 905 14   Kosten: 50€

 

Juni 

Dorfbegehung Bredelem mit Kaffee trinken 

Wann: Di., 23. Juni 2026   14:00 Uhr  Wo: Hof Szierbowski    Dorfstr. 19   38685 Bredelem

Anmeldung:  bis 18.06.26  bei A.-K. Szierbowski, Tel. 05246/2931

 

Juli 

Vorstandssitzung mit Ortsvertreterinnen

Wann: Do., 02. Juli 2026   14:30 Uhr  Wo: Waldcafe   Poststr. 2   38704 Liebenburg  

Information:  gesonderte Einladung folgt.

 

August 

Frauenrecht im Mittelalter mit anschl. Essen

Wann: Mi., 19. August 2026   16:00 Uhr  Wo: Treffpunkt Marktbrunnen Goslar  

Anmeldung: bis 12.08.2026 bei E. Schmidt Tel. 05324 / 75015  Kosten: 5€

 

Ein Sommergartentraum in Westerode

Wir wollen wieder zu einem geselligen Abend in einem wunderschönen Garten zusammenkommen. Gemeinsam leckeres Essen und Trinken genießen, nette Gespräche führen und uns an der Musik erfreuen.
Auch bei regnerischem Wetter sitzen wir geschützt und trocken.

Wann: Fr., 28. August, ab 17:00 Uhr   Wo: Sandstr. 7    38667 Westerode    Kosten: 22€
Anmeldung: bis 14.08.2026  bei Heike Wedde  Tel. 05322/80029 heikewedde@t-online.de

 

September

Fahrrad-Tour  zum Salzgitter-See

Wir radeln mit verschiedenen Stopps von Liebenburg über Gr. Mahner, Calbecht, Salder, entlang der Fuhse .

Wann: Sa., 05. September, 10:00 Uhr   Wo: Parkplatz am Waldcafe in Liebenburg
Anmeldung u. Informationen:  Sabine Stotz  0178/5302299 

 

Herbstliches Basteln - Dekoratives Gestalten

Bitte Bastelmaterial, wie Kranzgestelle, Schere, Wickeldraht, Hortensien, Herbstblumen, u. a. mitringen. 

Wann: Mi., 09. September 2026   14:00 Uhr  Wo: Hof Szierbowski    Dorfstr. 19   38685 Bredelem  

Anmeldung: bis 05.09.2026 bei A.-K. Szierbowski, Tel. 05246/2931  Kosten: ca. 5€ zzgl. Material

 

Mehrtagesfahrt in den Pfälzer Wald

Der LFV Goslar hat eine Fahrt nach Speyer, Heidelberg, Mainz und in den Pfälzer Wald organisiert.                 LandFrauen der anderen Ortsvereine und Gäste sind herzlich willkommen.

Wann: Mi., 23. September   Anmeldung u. Informationen: bis 10.06.2026 bei Lore Wesche 05324/2477   

 

Oktober

Herzrasen kann man nicht mähen - Vortrag mit Imbiss

Wann: Do., 08. Oktober 2026   17:00 Uhr  Wo: Pfarrscheune   Ringstr. 11    38704 Dörnten  

Anmeldung: bis 30.09.2026 bei S. Mahnkopf Tel. 05346 / 2633 ab 18:.00 Uhr Kosten: ca. 10€ zzgl. Material

 

Staudenmarkt auf dem Birkenhof

Interessante Verkaufsstände, leckere Kuchen, Bratwurst und Suppe warten wieder auf die Besucher.        Melden Sie sich bitte bei Ihrer Vorsitzenden, wenn Sie Stauden abzugeben haben.

Wann: Sa., 10. Oktober, 10:00-14:00 Uhr   Wo: Birkenhof-Stiftung, Immenröder Str. 21, 38644 Goslar 

 

November

"Kreuz und quer durch die Arktis" - Vortrag mit Kaffee trinken

Wann: Do., 12. November 2026   14:30 Uhr  Wo: Waldcafe   Poststr. 2   38704 Liebenburg

Anmeldung: bis 01.11.2026 bei D. Graf Tel. 05346 / 946495  Kosten: ca. 10€ zzgl. Material

 

KI verstehen und nutzen

In diesem Seminar erfahren Sie, was ChatGPT und andere Tools können und was nicht. Welche Grenzen und Risiken bestehen hinsichtlich Datenschutz, Urheberrecht und Verantwortung?
Sie probieren selbst aus, wie Sie mit den richtigen Prompts das Beste herausholen. Bitte bringen Sie einen Laptop, Tablet oder Smartphone mit, um das Erlernte umzusetzen.

Wann: Fr., 13. November, 13:30-16:00 Uhr   Wo: Gemeinderaum, Teichdamm 7  38729 Lutter                              Anmeldung: bis 04.11. bei den Ortsvorsitzenden   Information: Gunhild Hübner  0531/28997-124

 

Dezember

80 Jahre LandFrauenverein Goslar - Mit Konzert und Essen

Wann: Fr., 04. Dezember 2026   17:30 Uhr  Wo:  Gasthaus Schwarze Ringstr. 1  38704 Dörnten

Anmeldung: bis 21.11.2026 bei S. Schwacke Tel. 0151 /560 905 14

 

Und sonst noch ...

Spielenachmittag/Stammtisch

Jeden 2. Mittwoch im Monat 14.00 Uhr (14.01., 11.02., 11.03., 14.10., 11.11., 09.12.)
Ev. Gemeindehaus Upen, In der Neilwiese 1, 38704 Upen
Spielenachmittag von Januar bis März und von Oktober bis Dezember mit Kaffee und Kuchen.
Jede/r kann eigene Spiele dazu mitbringen. Anmeldung bis jeweils 4 Tage vor der Veranstaltung                     bei Silvia Bestian Tel. 05341/ 33342.


Seminar Selbstverteidigung für Frauen

Donnerstag, 26. Februar 19:00 Uhr Dorfgemeinschaftsanlage Swenslop 2a  38704 Upen
anschl. 6 Termine (1 Stunde), voraussichtlich jeweils donnerstags von 19:00 - 20:00 Uhr
Anhand praktischer Beispiele werden uns Techniken zur Selbstverteidigung nahe gebracht.
Kosten: 90 €/Person (davon 5 € für Raummiete).
Im Anschluss an die Schnupperstunde wird aufgrund der Beteiligung entschieden, ob das
Seminar stattfinden kann. Anmeldungen bis zum
23.02.2026 bei Carola Hesse, Tel. 0163 3955843 

Land Frauen
Satzung des LandFrauenvereins Goslar
It. Beschluss der Jahreshauptversammlung am 05. April 2022
& 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr
(1)Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Goslar.
(2)Der Verein wurde am 02.07.1946 gegründet, als landwirtschaftlicher Hausfrauenverein
Kreis Goslar, beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 06.11.1946.
(3)Das Vereinsgebiet erstreckt sich auf die Stadt Goslar mit ihren Stadtteilen, den Landkreis
Goslar und angrenzende Ortschaften.
Der Verein hat seinen Sitz am Wohnsitz der ersten Vorsitzenden.
(4)Der LandFrauenverein ist Mitglied im Kreisverband Goslar und im Niedersächsischen
LandFrauenverband Hannover e.V.
(5)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
& 2 Zweck und Aufgabe
(1) Der Verein vertritt und fördert die Interessen der Frauen im ländlichen Raum.
(2) Parteipolitisch unabhängig und überkonfessionell, auf christlicher Grundlage, setzt er sich
für die Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum ein. Er befasst sich
daher mit allen Fragen, die für das Leben der Bevölkerung im ländlichen Raum von
Bedeutung sind.
(3) Im Rahmen dieser Zielsetzung nimmt der Verein folgende Aufgaben wahr:
° die Vertretung der Interessen der Frauen und ihrer Familien im ländlichen Raum und
in der Landwirtschaft
« Information und Weiterbildung der Frauen im ländlichen Raum als Hilfe und
Unterstützung für die Bewältigung der Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft.
« Förderung der wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, ökologischen, sozialen,
kulturellen und strukturellen Belange des ländlichen Raumes
« Förderung der Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum.
(4) Der Verein strebt eine Zusammenarbeit mit anderen Vereinen und Organisationen auf
örtlicher Ebene an.
(5) Alle Vereinsämter werden ehrenamtlich wahrgenommen. Vergütungen und Zahlungen
können nur auf Grundlage dieser Satzung und den entsprechenden gesetzlichen
Regelungen erfolgen.
$ 3 Mitgliedschaft
(1)
Jede Frau, die
den
Zweck
und
die
Aufgaben
des
Vereins
unterstützt,
kann
aktives
Mitglied
werden.
(2)
Die
Aufnahme
erfolgt
anhand
einer
schriftlichen
Beitrittserklärung
an
den
Vorstand
des
Vereins,
der
über
die
Aufnahme
entscheidet.
Ablehnungen
bedürfen
keiner
Begründung.
(3)
Einzelpersonen
und
juristische
Personen können
als
Fördermitglieder
aufgenommen
werden.
4)
Der
Austritt
aus
dem
Verein
kann
nur
zum
Ende
eines
Kalenderjahres
erfolgen
und
muss
schriftlich
bis
zum
30.
September
des
Jahres
an
den
Vorstand
erklärt
werden.
Bereits
gezahlte
Beiträge
werden
nicht
zurückerstattet.
(5)Vereinsmitglieder
können
durch Beschluss
des
Vorstandes
aus
dem
Verein
ausgeschlossen werden,
wenn
sie
mit
der
Beitragszahlung
zwei Jahre
im
Rückstand
sind
oder
in
grober
Weise
gegen
die
Vereinsinteressen
verstoßen haben.
(6)
Einzelpersonen,
die
sich
in
besonderer
Weise
um
die Arbeit
und
Entwicklung
des
Vereins
verdient
gemacht
haben,
können
durch
die
Mitgliederversammlung
zum
Ehrenmitglied
ernannt
werden.
$ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand,
3. der erweiterte VorstandDie
Kreisvorsitzende wird
zu
den
Sitzungen
des
erweiterten
Vorstandes
als
Gast
eingeladen.
Sie hat kein
Stimmrecht.
8 5 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt.
(2)
Die Einladung zur Mitgliederversammlung
erfolgt
auf
schriftlichem
Wege
mit
Angabe
der
Tagesordnung.
An
diejenigen
Mitglieder, die
dem
Verein
ihre
E-Mail-Adresse
mitgeteilt
haben,
kann
die
Einladung
auch
per E-Mail
erfolgen.
(3) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
* Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
« Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes
* Genehmigung des Haushaltsabschlusses
« Entlastung des Vorstandes
« Wahl der Rechnungsprüferinnen
« Festsetzung des Mitgliederbeitrages
« Genehmigung des Haushaltsplanes
« Festlegung der Höhe der Vergütung für den Arbeits- und Zeitaufwand des Vorstandes
« Wahl des Vorstandes
« Genehmigung der Satzung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen
« Beschlussfassung über die Wahlordnung des Vereins
« Beschlussfassung über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Verein.
(4) Die Durchführung der Wahlen erfolgt nach der von der Mitgliederversammlung
beschlossenen Wahlordnung.
(5) Mitgliederversammlungen ohne körperliche Anwesenheit am Versammlungsort sind
möglich (virtuelle bzw. digitale Mitgliederversammlung). Mitgliederrechte können dabei im
Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden. Ebenfalls kann die schriftliche
Stimmabgabe ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung vor der Durchführung der
Mitgliederversammlung durch den Vorstand ermöglicht werden.
Ein Beschluss ganz ohne Versammlung der Mitglieder (also auch ohne digitale
Versammlung) ist nur gültig, wenn alle Stimmberechtigten beteiligt wurden, bis zu dem
vom Vorstand gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten ihre
Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen
Mehrheit gefasst wurde.
(6) Über die Mitgliederversammlung ist ein Ergebnis- und Beschlussprotokoll zu fertigen, das
von der Versammlunggsleiterin sowie der Schriftführerin unterschrieben wird. Das Protokoll
wird auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigt.
(7) Jedes aktive Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung eine Stimme. Fördermitglieder
haben kein Stimmrecht.
8 6 Der Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus
« der Vorsitzenden und einer stellvertretenden Vorsitzenden,
« der Schriftführerin und der stellv. Schriftführerin,
« der Kassenführerin und der stellv. Kassenführerin,
° bis zu fünf weiteren Beisitzerinnen.
(2) Die Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende bilden den Vorstand im Sinne des
& 26 BGB und somit den geschäftsführenden Vorstand. Jede ist einzel-
vertretungsberechtigt und vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
(3) Dem Vorstand können Ehrenvorstandsmitglieder angehören. Diese haben im Vorstand
kein Stimmrecht.
(4) Der Vorstand wird auf vier Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig; jedoch sollten die
Vorstandsmitglieder ihr Amt nicht länger als zwölf Jahre ausüben.
(S)Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig
aus, findet bei der nächsten Mitgliederversammlung eine Ersatzwahl statt.
(6)Die Mitglieder
des
Vorstandes
können
in
einem
angemessenen Umfang
für
ihren
Arbeits-
und
Zeitaufwand
(auch pauschale)
Vergütungen
erhalten.
Die
Höhe
der
Vergütung
wird
auf
Vorschlag
des
Vorstandes
von
der Mitgliederversammlung
beschlossen.
(7) Die Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere
« Führung der laufenden Geschäfte des Vereins.
* Vertretung der Belange des Vereins auf örtlicher Ebene, im Kreisverband der
LandFrauenvereine und im Niedersächsischen LandFrauenverband Hannover e.V.
° Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung, Versammlungen und der
übrigen Veranstaltungen.
* Ausführung der von der Mitgliederversammlung bzw. Versammlungen gefassten
Beschlüsse.
* Vorschlag und Ernennung von Ehrenvorstandsmitgliedern.
« Beschluss über Ausschluss von Mitgliedern.
(8)Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr statt.
Vorstandssitzungen werden unter Wahrung einer Frist von mindestens 1 Woche, mit
Angabe der Tagesordnung einberufen. An diejenigen Mitglieder, die dem Verein ihre E-
Mail-Adresse mitgeteilt haben, kann die Einladung auch per E-Mail erfolgen.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend
sind. Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.
Die
Vorsitzende,
im
Verhinderungsfall
die stellvertretende
Vorsitzende,
kann
anordnen,
dass
die
Beschlussfassung über
einzelne
Gegenstände
im Umlaufverfahren
schriftlich
oder
per
E-Mail
erfolgt.
Die
Frist
der
Stimmabgabe
zur Beschlussvorlage
legt
die
Vorsitzende,
im
Verhinderungsfall
die stellvertretende
Vorsitzende, im
Einzelfall
fest,
sie
muss
mindestens
drei
Tage
ab Zugang
der Beschlussvorlage
betragen.
Beschlüsse im Umlaufverfahren werden nur gültig, wenn mindestens die Hälfte aller
Vorstandsmitglieder ihre Stimme oder Enthaltungserklärung abgegeben haben.
Vorstandssitzungen können auch in Form einer Telefon- oder Video-Konferenz
stattfinden. Die gefassten Beschlüsse sind in Textform (z. B. E-Mail) allen
Vorstandsmitgliedern zu übermitteln und werden nur gültig, wenn die einfache Mehrheit
aller Vorstandsmitglieder den gefassten Beschlüssen in Textform (z. B. E-Mail) oder bei
der nächsten Vorstandssitzung zustimmt.“
(9)Über
die
Beschlüsse der Vorstandssitzungen
ist
ein
Ergebnis-
und
Beschlussprotokoll
anzufertigen,
das von
der Vorsitzenden
und
Schriftführerin
zu
unterschreiben
ist.
Das
Protokoll
einer Sitzung
wird
den
Teilnehmern
per E-Mail
oder
auf
anderem
Wege
übersandt.
(10) Über die Vorstandsarbeit ist den Mitgliedern laufend, insbesondere in der
Mitgliederversammlung, zu berichten.
(11)
Die Haftung der
Mitglieder
des Vorstandes
ist
auf Vorsatz
und grobe
Fahrlässigkeit
beschränkt.
8 7 Erweiterter Vorstand
(1) Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand und den Ortsvertreterinnen.
(2) Sitzungen des erweiterten Vorstandes finden nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr,
statt.
(3)Die Sitzungen des erweiterten Vorstandes dienen insbesondere dem
Erfahrungsaustausch über Inhalt und Form der durchgeführten Aktivitäten des Vereins
sowie deren künftiger Planung.
(4)Über die Beschlüsse des erweiterten Vorstandes ist ein schriftliches Ergebnis- und
Beschlussprotokoll anzufertigen, das von der Vorsitzenden und Schriftführerin zu
unterschreiben ist. Das Protokoll wird den Teilnehmern zeitnah zur Verfügung gestellt und
auf der nächsten erweiterten Vorstandssitzung genehmigt.
& 8 Die Ortsvertreterinnen
(1)Die Ortsvertreterinnen sind für einen Ort bzw. Ortsteil zuständig. Sie vertreten den
LandFrauenverein und führen die Aufgaben des Vereins in ihrem jeweiligen Bereich
durch.
(2)Die Ortsvertreterinnen werden von den Mitgliedern in ihren Orten im Beisein der
Vorsitzenden bzw. ihrer Stellvertreterin für die Dauer von vier Jahren gewählt.
(3) Wiederwahl ist zulässig.
$ 9 Durchführung von Versammlungen/Veranstaltungen
Zusätzlich zur Mitgliederversammlung finden mindestens fünfmal jährlich weitere
Versammlungen/Veranstaltungen statt.
& 10 Bildung von Ausschüssen
Für die Bearbeitung besonderer Aufgaben können die Organe Ausschüsse bilden. Die
Mitglieder der Ausschüsse werden durch die Organe berufen. Über die Ergebnisse ist diesen
zu berichten.
& 11 Beschlussfähigkeit, Abstimmung, Wahlen
(1)Die Organe sind beschlussfähig, wenn zu den Versammlungen und Sitzungen
ordnungsgemäß eingeladen worden ist.
(2)Abstimmungen erfolgen in der Regel offen, es sei denn, es wird von einem Mitglied
geheime Abstimmung gewünscht. In der Regel erfolgt die Beschlussfassung durch
einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Satzungsänderungen erfordern jedoch eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen der
anwesenden Mitglieder.
(3)Wahlen werden nach der von den Mitgliedern beschlossenen Wahlordnung durchgeführt.
Sie erfolgen in geheimer Abstimmung. Es kann von der Versammlung mit einfacher
Mehrheit eine offene Abstimmung zugelassen werden. Als gewählt gilt, wer mehr als die
Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wird dies nicht erreicht, findet eine Stichwahl
zwischen den beiden Vorschlägen statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Bei
der Stichwahl genügt die relative Stimmenmehrheit.
& 12 Mitgliederbeiträge
(1)Jedes Mitglied ist beitragspflichtig; auch Ehrenmitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu
entrichten.
(2)Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließt die Mitgliederversammlung.
(3) Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils bis zum 30.04. des Geschäftsjahres zu zahlen.
$ 13 Vergütung und Aufwandsentschädigung
(1)Den Vorstandsmitgliedern, den Ortsvertreterinnen sowie allen Mitgliedern, die
ehrenamtlich im Auftrag des Vorstandes bestimmte Aufgaben für den Verein '
wahrnehmen, muss der im Rahmen ihrer Tätigkeiten entstandene nachgewiesene
Aufwand (Porto, Fahrtkosten, sonstige Sachkosten) erstattet werden (8 670 BGB).
Darüber hinaus sollte den Vorstandsmitgliedern eine Vergütung für ihren Arbeits- und
Zeitaufwand gezahlt werden.
(2) Die Höhe der Vergütung wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
& 14 Auflösung des Vereins
(1)Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung, wobei
mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein muss.
(2)Ist diese Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann sie erneut mit einer Frist von
14 Tagen einberufen werden. Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig.
(3)Das Vereinsvermögen ist im Falle der Auflösung dem Kreisverband der
LandFrauenvereine zwecks Förderung seiner Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.
8 15 Datenschutz
(1)Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der
Vorgaben der EU Datenschutz-Grundverordinung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und
sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
(2)Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat
jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
das Recht auf Auskunft zu seinen Daten,
das Recht auf Berichtigung seiner Daten,
das Recht auf Löschung seiner Daten,
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten,
das Recht auf Datenübertragbarkeit,
« das Widerspruchsrecht und
« das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
(3)Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es
untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur
Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten
zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das
Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 05.04.2022 in Kraft.
Upen, den 05. April 2022

Susanne Schwacke            KerstinSchroeder-Ludewig
(1. Vorsitzende)                     (Schriftführerin)

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